Seminar US-Exportkontrollrecht
𝗦𝗲𝗺𝗶𝗻𝗮𝗿 „𝗨.𝗦. 𝗥𝗲-𝗘𝘅𝗽𝗼𝗿𝘁𝗸𝗼𝗻𝘁𝗿𝗼𝗹𝗹𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁 – 𝗪𝗮𝘀 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝗶𝗰𝗵 𝗮𝗹𝘀 𝗱𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝘀 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗱𝗮𝘇𝘂 𝘄𝗶𝘀𝘀𝗲𝗻? 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗹𝗮𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗕𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝘂𝗻𝗴“
Wer U.S.-Bauteile verbaut oder mit amerikanischen Gütern handelt, ist automatisch im Geltungsbereich des U.S.-Exportkontrollrechts auch ohne Sitz in den USA.
Aber was das konkret bedeutet? Da wird’s schnell unübersichtlich.
Genau das klären wir am 20. Oktober in Gilching im Rahmen eines Ganztages-Seminars in Kooperation mit bavAIRia e.V.
Das Seminar wird folgende Thematik fokussiert behandeln:
- Die Zuständigkeiten der entsprechenden U.S.-Behörden und Systematik des U.S.-Exportkontrollrechts
- Die Anwendbarkeit der U.S.-Gesetze und Regularien
- Grundbegriffe, Definitionen und Besonderheiten des U.S.-Re-Exportrechts
- Ermittlung von Genehmigungspflichten nach den Export Administration Regulations (EAR)
- Die U.S. Commerce Control List
- Deminimis-Kalkulation
- Die Foreign Direct Product Rule
- Verbote und Lizenzausnahmen
- International Traffic in Arms Regulations (ITAR)
- Erwartungen an Compliance-Programme der U.S.-Behörden
- Ausblick: Die neue Administration und Entwicklungen um US-Exportrecht
Referenten
Dr. Matthias Creydt, CREYDT LAW Rechtsanwälte
Sprache: Deutsch
