Exportkontrollrecht
Das Exportkontrollrecht stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen – besonders im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern oder bei Embargoländern.
Unsere Exportkontrolle Kanzlei berät Sie umfassend zu allen Fragen des nationalen und europäischen Exportkontrollrechts sowie relevanter US-amerikanischer Vorschriften.
Eine rechtssichere Exportabwicklung beginnt mit der genauen technischen Klassifizierung Ihrer Produkte. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, festzustellen, ob Ihre Güter unter nationale oder internationale Güterlisten – etwa die EU-Dual-Use-Verordnung oder die deutsche Ausfuhrliste – fallen.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung von Ausfuhrvorgängen, der Kommunikation mit den Behörden und vertreten Sie bei etwaigen Bußgeld- oder Strafverfahren.
Ziel unserer Beratung ist es, Haftungsrisiken zu minimieren und gleichzeitig Ihren internationalen Geschäftserfolg rechtssicher zu gestalten.
Exportkontrolle Beratung
Unser Leistungsspektrum umfasst hier insbesondere:
Wir kombinieren Expertise im Außenwirtschaftsrecht mit technischer Sachkenntnis – damit Sie jederzeit wissen, was Sie liefern & bereitstellen dürfen, an wen und wohin.
Jahrzehntelange
Erfahrung
Über 100 Jahre gebündelte Erfahrung für fundierte und verlässliche Beratung.
Interdisziplinäres
Arbeiten
Rechtliche Expertise, technisches Know-how und erfahrenes Projektmanagement im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Vielfach
ausgezeichnet
Anerkannte Exzellenz mit mehrfach prämierter Beratungsqualität auf nationaler und internationaler Ebene.
Außenwirtschaftsgesetz, Außenwirtschaftsverordnung und EU-Verordnung 2021/821
Das Exportkontrollrecht definiert klare Pflichten – kennen Sie Ihre? Verstöße gegen die rechtlichen Pflichten werden nicht als Kavaliersdelikt behandelt. Lieferstopps, Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen und Reputationsverlust sind reale Risiken. Wir machen aus regulatorischer Komplexität handhabbare Prozesse.
Exportkontrolle braucht Rechtssicherheit, wir unterstützen Sie. Sprechen Sie uns an.
Technologietransfer Exportkontrolle
Die Exportkontrolle betrifft nicht nur physische Waren. Auch Technologie und Software unterliegen strengen Regelungen. Hat Ihr Unternehmen Prozesse etabliert, um den Technologietransfer in der Exportkontrolle zu kontrollieren?
Verstöße beschädigen Geschäftsbeziehungen, Lizenzen und Reputation – dauerhaft. Unsere Kanzlei bringt die fachliche Expertise, um Risiken zu erkennen, bevor Waren, Technologie oder Know-how das Unternehmen verlassen.
Schützen Sie Ihr Know-how vor vermeidbaren Exportkontrollrisiken. Schaffen Sie jetzt Rechtssicherheit.
Ganzheitliche Exportkontrollberatung für Deutschland, Europa und internationale Märkte
Ihr Unternehmen operiert grenzüberschreitend, aber wer behält den regulatorischen Überblick?
Exportkontrolle ist kein nationales Thema. Deutsche, europäische und internationale Vorgaben greifen ineinander und wer nur eine Ebene im Blick hat, übersieht Risiken auf der anderen. Wir beraten ganzheitlich: von der Ersteinschätzung bis zur laufenden Begleitung Ihrer internationalen Handelsstrukturen.
Globale Märkte, lokale Pflichten – wir verbinden beides. Sichern Sie Ihre internationalen Geschäfte ab.
Ihr Anliegen verdient eine schnelle Antwort
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin. Wir melden uns innerhalb der nächsten 24 Stunden persönlich bei Ihnen.
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Für Unternehmen ist die Einhaltung dieser Vorschriften eine zentrale rechtliche Pflicht, um erhebliche finanzielle und strafrechtliche Risiken zu vermeiden.
1. Rechtliche Pflicht: Es handelt sich um verbindliches Recht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten geahndet werden.
2. Finanzielle Risiken: Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen, der Verlust von Exportprivilegien und die Beschlagnahmung von Waren.
3. Reputationsschutz: Compliance stärkt das Vertrauen von Geschäftspartnern, Investoren und der Öffentlichkeit. Verstöße schädigen den Ruf nachhaltig.
4. Globale Sicherheit: Durch korrekte Umsetzung leistet Ihr Unternehmen einen aktiven Beitrag zur internationalen Sicherheit und Stabilität.
5. Wettbewerbsvorteil: Ein sicheres und compliance-orientiertes Unternehmen ist ein verlässlicher Partner für anspruchsvolle internationale Geschäfte.
1. Physische Waren: Dies reicht von offensichtlichen Gütern wie Rüstungsgütern („Munitionsliste“) und Dual-Use Gütern (zivil und militärisch nutzbar, z.B. bestimmte Werkzeugmaschinen, Sensoren, Chemikalien) bis hin zu scheinbar harmlosen Alltagsprodukten, wenn diese für Militär- oder Rüstungszwecke eingesetzt werden könnten.
2. Technologien und Software: Technisches Wissen in Form von Bauplänen, Formeln, Verfahren oder spezieller Software unterliegt ebenfalls der Kontrolle, auch wenn es nur elektronisch (z.B. per E-Mail) übermittelt wird („intangible transfer“).
3. Dienstleistungen: Technische Unterstützung, Schulungen oder Beratung zu kontrollierten Gütern können exportkontrollpflichtig sein.
4. Personen und Embargos: Besondere Restriktionen gelten für Geschäfte mit bestimmten Personen, Organisationen („Sanktionslisten“) oder Ländern, gegen die EU- oder UN-Embargos verhängt wurden.
1. Bei der erstmaligen Einrichtung eines internen Exportkontroll-Compliance-Programms („Internal Compliance Programme“ – ICP).
2. Bei der technischen und rechtlichen Klassifizierung Ihrer Produkte – ein entscheidender und oft schwieriger erster Schritt.
3. Bei der Antragstellung für Exportgenehmigungen oder bei der Prüfung komplexer Ausfuhrvorgänge.
4. Bei der Risikobewertung von Geschäften mit Hochrisikoländern oder -partnern im Hinblick auf Embargos und Sanktionslisten.
5. Im Falle einer Behördenprüfung oder bei der Aufarbeitung möglicher Compliance-Verstöße.
Unser Angebot für Sie: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung – von der Klassifizierung Ihrer Güter über die Genehmigungsbeantragung bis zur Vertretung vor Behörden. Ob nationale, europäische oder internationale Vorschriften: Mit unserer Expertise meistern Sie die globale Exportkontrolle rechtssicher und fokussiert auf Ihren Geschäftserfolg.
