Exportkontrolle Kanzlei

Als Kanzlei spezialisiert auf Exportkontrolle unterstützen wir Unternehmen bei allen Fragen zu Dual-Use-Gütern, Exportkontroll-Compliance, BAFA-Verfahren und internationalen Exportvorhaben.

  • Exportkontrolle & Dual-Use-Güter: Rechtssichere Beratung nach deutschem, europäischem & internationalem Recht.
  • Jahrzehntelange Erfahrung: Profitieren Sie von gewachsenem Know-how und bewährten Lösungen.
  • Ganzheitliche Beratung: Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte aus einer Hand betrachtet.

Exportkontrollrecht

Das Exportkontrollrecht stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen – besonders im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern oder bei Embargoländern.

Unsere Exportkontrolle Kanzlei berät Sie umfassend zu allen Fragen des nationalen und europäischen Exportkontrollrechts sowie relevanter US-amerikanischer Vorschriften.

Eine rechtssichere Exportabwicklung beginnt mit der genauen technischen Klassifizierung Ihrer Produkte. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, festzustellen, ob Ihre Güter unter nationale oder internationale Güterlisten – etwa die EU-Dual-Use-Verordnung oder die deutsche Ausfuhrliste – fallen.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung von Ausfuhrvorgängen, der Kommunikation mit den Behörden und vertreten Sie bei etwaigen Bußgeld- oder Strafverfahren.

Ziel unserer Beratung ist es, Haftungsrisiken zu minimieren und gleichzeitig Ihren internationalen Geschäftserfolg rechtssicher zu gestalten.

Exportkontrolle Beratung

Unser Leistungsspektrum umfasst hier insbesondere:

Umfassende Beratung in allen Bereichen des deutschen Exportkontrollrechts (Außenwirtschaftsgesetz, Außenwirtschaftsverordnung, Kriegswaffenkontrollgesetz)
Beratung im europäischen Exportkontrollrecht (v.a. Dual-Use Verordnung, Common Military List of the EU)
Beratung zu EU-Embargos und Sanktionen
Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Ausfuhrvorhaben
Beratung im Hinblick auf Exportkontrolle beim Technologietransfer
Durchführung Ihrer Ausfuhrvorhaben
Unterstützung bei der Beantragung von Verbringungs- und Ausfuhrgenehmigungen sowie Voranfragen, Nullbescheiden, etc.
Unterstützung bei der Nutzung & Beantragung von Sammelgenehmigungen (SAG), Globalgenehmigungen, nationalen und EU-Allgemeingenehmigungen (AGG)
Kommunikation mit und Vertretung vor Behörden (z.B. BAFA) und Gerichten bei Genehmigungsanträgen, Widerspruchsverfahren, in Bußgeldverfahren und Strafverfahren
Risikobewertung Ihrer Exportgeschäfte nach aktuellen Embargos, Sanktionslisten und Endverwendungen
Helpdesk Exportkontrolle für Ad-hoc-Anfragen

Wir kombinieren Expertise im Außenwirtschaftsrecht mit technischer Sachkenntnis – damit Sie jederzeit wissen, was Sie liefern & bereitstellen dürfen, an wen und wohin.

Jahrzehntelange
Erfahrung

Über 100 Jahre gebündelte Erfahrung für fundierte und verlässliche Beratung.

Interdisziplinäres
Arbeiten

Rechtliche Expertise, technisches Know-how und erfahrenes Projektmanagement im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.

Vielfach
ausgezeichnet

Anerkannte Exzellenz mit mehrfach prämierter Beratungsqualität auf nationaler und internationaler Ebene.

Außenwirtschaftsgesetz, Außenwirtschaftsverordnung und EU-Verordnung 2021/821

Das Exportkontrollrecht definiert klare Pflichten – kennen Sie Ihre? Verstöße gegen die rechtlichen Pflichten werden nicht als Kavaliersdelikt behandelt. Lieferstopps, Bußgelder, strafrechtliche Konsequenzen und Reputationsverlust sind reale Risiken. Wir machen aus regulatorischer Komplexität handhabbare Prozesse.

Rechtliche Einordnung Ihrer Handelsstrukturen
Prüfung von Genehmigungspflichten und Ausnahmetatbeständen
Begleitung bei Behördenanfragen und Genehmigungsverfahren

Exportkontrolle braucht Rechtssicherheit, wir unterstützen Sie. Sprechen Sie uns an. 

Technologietransfer Exportkontrolle

Die Exportkontrolle betrifft nicht nur physische Waren. Auch Technologie und Software unterliegen strengen Regelungen. Hat Ihr Unternehmen Prozesse etabliert, um den Technologietransfer in der Exportkontrolle zu kontrollieren?

Verstöße beschädigen Geschäftsbeziehungen, Lizenzen und Reputation – dauerhaft. Unsere Kanzlei bringt die fachliche Expertise, um Risiken zu erkennen, bevor Waren, Technologie oder Know-how das Unternehmen verlassen.

Klassifizierung von Software, Daten und technischem Know-how
Etablierung von Prozessen (Technologiekontrollplan)
Prüfung von Technologietransfers auf Genehmigungspflicht
Interne Richtlinien für Forschung, Vertrieb und Einkauf
Schulungen für technische und kaufmännische Teams

Schützen Sie Ihr Know-how vor vermeidbaren Exportkontrollrisiken. Schaffen Sie jetzt Rechtssicherheit.

Ganzheitliche Exportkontrollberatung für Deutschland, Europa und internationale Märkte

Ihr Unternehmen operiert grenzüberschreitend, aber wer behält den regulatorischen Überblick?

Exportkontrolle ist kein nationales Thema. Deutsche, europäische und internationale Vorgaben greifen ineinander und wer nur eine Ebene im Blick hat, übersieht Risiken auf der anderen. Wir beraten ganzheitlich: von der Ersteinschätzung bis zur laufenden Begleitung Ihrer internationalen Handelsstrukturen.

Beratung entlang der gesamten Lieferkette
Einordnung grenzüberschreitender Sachverhalte
Abstimmung mit Behörden im In- und Ausland

Globale Märkte, lokale Pflichten – wir verbinden beides. Sichern Sie Ihre internationalen Geschäfte ab.

Ihr Anliegen verdient eine schnelle Antwort

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FAQs - Häufig gestellte Fragen

Exportkontrolle umfasst alle Gesetze und Vorschriften, die den grenzüberschreitenden Transfer von Waren, Technologien, Software und Dienstleistungen regeln. Ihr Hauptziel ist die Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands und seiner Partner, z.B. durch Rüstungsexportkontrolle, die Einhaltung von Embargos und den Schutz von Menschenrechten.

Für Unternehmen ist die Einhaltung dieser Vorschriften eine zentrale rechtliche Pflicht, um erhebliche finanzielle und strafrechtliche Risiken zu vermeiden.
Die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften ist aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung:

1. Rechtliche Pflicht: Es handelt sich um verbindliches Recht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten geahndet werden.

2. Finanzielle Risiken: Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen, der Verlust von Exportprivilegien und die Beschlagnahmung von Waren.

3. Reputationsschutz: Compliance stärkt das Vertrauen von Geschäftspartnern, Investoren und der Öffentlichkeit. Verstöße schädigen den Ruf nachhaltig.

4. Globale Sicherheit: Durch korrekte Umsetzung leistet Ihr Unternehmen einen aktiven Beitrag zur internationalen Sicherheit und Stabilität.

5. Wettbewerbsvorteil: Ein sicheres und compliance-orientiertes Unternehmen ist ein verlässlicher Partner für anspruchsvolle internationale Geschäfte.
Das Exportkontrollrecht hat einen sehr weiten Anwendungsbereich. Ihm können unterliegen:

1. Physische Waren: Dies reicht von offensichtlichen Gütern wie Rüstungsgütern („Munitionsliste“) und Dual-Use Gütern (zivil und militärisch nutzbar, z.B. bestimmte Werkzeugmaschinen, Sensoren, Chemikalien) bis hin zu scheinbar harmlosen Alltagsprodukten, wenn diese für Militär- oder Rüstungszwecke eingesetzt werden könnten.

2. Technologien und Software: Technisches Wissen in Form von Bauplänen, Formeln, Verfahren oder spezieller Software unterliegt ebenfalls der Kontrolle, auch wenn es nur elektronisch (z.B. per E-Mail) übermittelt wird („intangible transfer“).

3. Dienstleistungen: Technische Unterstützung, Schulungen oder Beratung zu kontrollierten Gütern können exportkontrollpflichtig sein.

4. Personen und Embargos: Besondere Restriktionen gelten für Geschäfte mit bestimmten Personen, Organisationen („Sanktionslisten“) oder Ländern, gegen die EU- oder UN-Embargos verhängt wurden.

Ja, eine spezialisierte Kanzlei ist insbesondere in folgenden Fällen ratsam:

1. Bei der erstmaligen Einrichtung eines internen Exportkontroll-Compliance-Programms („Internal Compliance Programme“ – ICP).

2. Bei der technischen und rechtlichen Klassifizierung Ihrer Produkte – ein entscheidender und oft schwieriger erster Schritt.

3. Bei der Antragstellung für Exportgenehmigungen oder bei der Prüfung komplexer Ausfuhrvorgänge.

4. Bei der Risikobewertung von Geschäften mit Hochrisikoländern oder -partnern im Hinblick auf Embargos und Sanktionslisten.

5. Im Falle einer Behördenprüfung oder bei der Aufarbeitung möglicher Compliance-Verstöße.

Unser Angebot für Sie: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung – von der Klassifizierung Ihrer Güter über die Genehmigungsbeantragung bis zur Vertretung vor Behörden. Ob nationale, europäische oder internationale Vorschriften: Mit unserer Expertise meistern Sie die globale Exportkontrolle rechtssicher und fokussiert auf Ihren Geschäftserfolg.

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