Güterklassifizierung in der Exportkontrolle
Im Bereich der Güterklassifizierung beraten und unterstützen wir Unternehmen, z. B. bei:
Die Klassifizierung wird von erfahrenen Juristen und Ingenieuren fachgerecht durchgeführt. Dabei stellen wir sicher, dass alle relevanten technischen und rechtlichen Anforderungen präzise berücksichtigt werden.
Jahrzehntelange
Erfahrung
Über 100 Jahre gebündelte Erfahrung für fundierte und verlässliche Beratung.
Interdisziplinäres
Arbeiten
Rechtliche Expertise, technisches Know-how und erfahrenes Projektmanagement im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Vielfach
ausgezeichnet
Anerkannte Exzellenz mit mehrfach prämierter Beratungsqualität auf nationaler und internationaler Ebene.
Klassifizierung von Software und Technologie
Viele Unternehmen verfügen über keine vollständige Bill of Applications (BoA) und wissen damit schlicht nicht, welche Software und Technologie sie tatsächlich im Einsatz haben. Was nicht erfasst ist, kann nicht klassifiziert werden. Was nicht klassifiziert ist, wird im Zweifel ungenehmigt ausgeführt.
Wer nicht weiß, was er ausführt, kann Genehmigungspflichten nicht erkennen. Wir schaffen Klarheit – bevor der Verstoß entsteht. Sprechen Sie uns an.
Klassifizierung von Verschlüsselungstechnik
Ob Daten „willkürlich” oder „nicht willkürlich” verschlüsselt werden, klingt technisch, ist aber eine exportkontrollrechtliche Weichenstellung. Unternehmen klassifizieren Verschlüsselungstechnik häufig zu pauschal oder gar nicht und erfassen dadurch ungewollt kontrollierte Güter ohne es zu merken.
Ungewollte Erfassung ist kein Kavaliersdelikt. Unsere Kanzlei prüft Ihre Verschlüsselungstechnik und sorgt für rechtssichere Einordnung.
Unbestimmte Rechtsbegriffe im Rüstungsgüterbereich
Im Rüstungsgüterbereich hängt die Klassifizierung oft an unbestimmten Rechtsbegriffen wie „besonders konstruiert für militärische Zwecke” oder „besonders konstruierte Bestandteile hierfür”. Was darunter fällt, ist selten eindeutig und die Konsequenzen einer Fehleinordnung sind gravierend.
Die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe ist keine technische Frage allein. Sie ist eine rechtliche. Unsere Kanzlei bringt die Expertise, die hier den Unterschied macht.
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FAQs - Häufig gestellte Fragen
Für Unternehmen ist eine korrekte Klassifizierung entscheidend, um rechtliche Risiken wie Lieferverzögerungen, Bußgelder oder gar Strafverfahren zu vermeiden und Handelsprozesse sicher und effizient zu gestalten. Fehler können langfristige Folgen haben – von behördlichen Nachforderungen bis zum Ausschluss von Märkten.
- Abschnitt A – Liste für Waffen Munition und Rüstungsmaterial
- Abschnitt B – Liste für national erfasste Dual-Use-Güter
2. Anhang I der europäischen Dual-Use Verordnung (Dual-Use Güter)
und sofern erforderlich die US-amerikanischen Güterlisten
3. United States Munitions List (USML) der International Traffic in Arms Regulations (ITAR) (Rüstungsgüter)
4. Commerce Control List (CCL) der US-amerikanischen Export Administration Regulations (EAR) (Dual-Use-Güter)
- Güter in den USA
- US-Güter außerhalb der USA (= US Origin)
- Nicht-US-Güter (Foreign made commodities), die mehr als einen bestimmten Anteil genehmigungspflichtiger US-Gütern, US-Software oder US-Technologie enthalten (10% / 25%).
- Nicht US-Güter, die mit bestimmter US-Technologie oder US-Software hergestellt wurden (Foreign-Made direct products).
- Nicht US-Güter, die in einer Fabrik oder mit einem wesentlichen Bestandteil einer Fabrik hergestellt werden und die Fabrik bzw. der Bestandteil von dieser das Produkt bestimmter US-Technologie oder US-Software ist.
