Sanktionsrecht Beratung
Wir beraten Unternehmen zu sämtlichen Sanktionen und Embargos der EU, sowie zu den nationalen Umsetzungsregelungen. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage liegt unser Schwerpunkt dabei momentan auf der Beratung zu den Sanktionspaketen im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden EU-Sanktionsverordnungen wie z.B. gegen den Iran oder Syrien.
Im Bereich Sanktionen und Embargos umfasst unser Leistungsspektrum insbesondere:
Jahrzehntelange
Erfahrung
Über 100 Jahre gebündelte Erfahrung für fundierte und verlässliche Beratung.
Interdisziplinäres
Arbeiten
Rechtliche Expertise, technisches Know-how und erfahrenes Projektmanagement im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Vielfach
ausgezeichnet
Anerkannte Exzellenz mit mehrfach prämierter Beratungsqualität auf nationaler und internationaler Ebene.
Russland-Sanktionen: Haftungsrisiken im Blick
Die Sanktionspakete gegen Russland wurden seit 2022 massiv ausgeweitet und erfassen heute weite Teile des Handels-, Finanz- und Dienstleistungssektors. Wer den Überblick verliert, haftet – auch ohne Vorsatz. Unsere Kanzlei bewertet Ihre konkreten Sachverhalte und zeigt, wo Handlungsbedarf besteht.
Umgehungsverbot: Auch indirekte Wege sind verboten und werden verfolgt
Wer das Umgehungsverbot unterschätzt, unterschätzt das Risiko. Unser Team steht Ihnen zur Seite, präventiv und im laufenden Verfahren.
Bereitstellungsverbot
Sanktionslisten prüfen: Ein Treffer reicht und das Geschäft steht still
FAQs - Häufig gestellte Fragen
1. Wirtschaftssanktionen: Handelsbeschränkungen, Investitionsverbote, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen.
2. Finanzsanktionen: Kontosperrungen, Transaktionsverbote, Vermögensfreisetzungspflichten.
3. Embargos: Umfassende Handels- und Wirtschaftsblockaden (z.B. Waffenembargos).
4. Reisebeschränkungen und Visasperren.
5. Sektorale Sanktionen: Gezielte Beschränkungen für bestimmte Wirtschaftssektoren (z.B. Energie, Banken).
Deutsche Unternehmen sind insbesondere durch EU-Sanktionen sowie extraterritorial wirkende US-Sanktionen (z.B. OFAC) betroffen.
1. EU-Sanktionen: Bindend für alle Mitgliedstaaten; aktuell u.a. gegen Russland, Belarus, Iran, Syrien und bestimmte Terrororganisationen.
2. US-Sanktionen: Besonders relevant bei US-Geschäftspartnern, US-Warenanteilen oder Dollar-Transaktionen (z.B. OFAC-Listungen).
3. UN-Sanktionen: Über EU-Verordnungen umgesetzt.
4. Nationale Sanktionen Deutschlands (z.B. Außenwirtschaftsverordnung, AWV).
Wichtige Embargos betreffen u.a. Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter, Technologietransfers sowie sanktionierte Länder und Personen. Ein laufendes Monitoring ist essenziell, da Sanktionslisten sich häufig ändern.
2. Güterprüfung: Prüfen, ob exportierte/importierte Güter unter Embargos oder sektorale Beschränkungen fallen (z.B. Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter).
3. Transaktionsanalyse: Prüfung von Zahlungsströmen und Handelsrouten auf Berührungspunkte mit sanktionierten Ländern/Personen.
4. Nutzung von Screening-Tools und Datenbanken (z.B. BAFA-Listungen, EU-Sanktionskarte, kommerzielle Compliance-Software).
5. Interne Richtlinien: Implementierung eines Compliance-Management-Systems (CMS) mit regelmäßigen Schulungen und Risikobewertungen.
Im Zweifel sollte eine rechtliche Einschätzung durch eine auf Sanktionsrecht spezialisierte Kanzlei eingeholt werden.
1. Bei Verdacht auf Verstöße: Unverzügliche Prüfung, Meldung und Schadensbegrenzung sind entscheidend.
2. Vor Kontakt mit Behörden: z.B. BAFA, Zoll, Staatsanwaltschaft oder EU/US-Behörden.
3. Bei geplanten Geschäften mit Risikoländern: Vorabprüfung der Sanktionskonformität.
4. Nach Inkrafttreten neuer Sanktionen: Anpassung interner Compliance-Prozesse.
Sanktionsverstöße können zu schwerwiegenden Strafen (Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Reputationsschäden) führen und hier kann CREYDT.LAW Ihnen erstklassige, rechtssichere Beratung anbieten.
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