Sanktionsrecht

Als Sanktionsrecht-Kanzlei beraten und unterstützen wir Sie bei Sanktionen, Embargos, Ausfuhrverboten, Genehmigungspflichten und Behördenverfahren, um internationale Geschäfte rechtssicher umzusetzen.

  • Embargos & Sanktionslisten: Sanktionen, Prüfpflichten und Freigaben.
  • Jahrzehntelange Erfahrung: Profitieren Sie von gewachsenem Know-how und bewährten Lösungen.
  • Ganzheitliche Beratung: Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte aus einer Hand betrachtet.

Sanktionsrecht Beratung

Wir beraten Unternehmen zu sämtlichen Sanktionen und Embargos der EU, sowie zu den nationalen Umsetzungsregelungen. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage liegt unser Schwerpunkt dabei momentan auf der Beratung zu den Sanktionspaketen im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden EU-Sanktionsverordnungen wie z.B. gegen den Iran oder Syrien.

Im Bereich Sanktionen und Embargos umfasst unser Leistungsspektrum insbesondere:

Ausfuhrverbote und Genehmigungspflichten
Prüfung und Umgang mit Terrorismus- und Sanktionslisten
Erfüllungs- und Bereitstellungsverbote gegenüber gelisteten Personen und Unternehmen
Investitions-, Versicherungs-, Zahlungs- und Finanzierungsbeschränkungen
Umgang mit bestehenden Verträgen („Altvertragsregelungen“)
Behördliche Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Bundesbank und dem Zoll
Rechtsfolgen von Verstößen

Jahrzehntelange
Erfahrung

Über 100 Jahre gebündelte Erfahrung für fundierte und verlässliche Beratung.

Interdisziplinäres
Arbeiten

Rechtliche Expertise, technisches Know-how und erfahrenes Projektmanagement im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.

Vielfach
ausgezeichnet

Anerkannte Exzellenz mit mehrfach prämierter Beratungsqualität auf nationaler und internationaler Ebene.

Russland-Sanktionen: Haftungsrisiken im Blick

Die Sanktionspakete gegen Russland wurden seit 2022 massiv ausgeweitet und erfassen heute weite Teile des Handels-, Finanz- und Dienstleistungssektors. Wer den Überblick verliert, haftet – auch ohne Vorsatz. Unsere Kanzlei bewertet Ihre konkreten Sachverhalte und zeigt, wo Handlungsbedarf besteht.

Prüfung bestehender Geschäftsbeziehungen auf Sanktionsrelevanz
Bewertung von Zahlungsströmen und Vertragspartnern
Beratung zu Ausnahmen und Genehmigungsverfahren
Begleitung bei Behördenanfragen und Meldepflichten
Russland-Sanktionen ändern sich schnell. Wer nicht mitzieht, trägt das Risiko allein. Sprechen Sie uns an.

Umgehungsverbot: Auch indirekte Wege sind verboten und werden verfolgt

Sanktionen gelten nicht nur für direkte Geschäfte mit gelisteten Personen. Das Umgehungsverbot erfasst alle Konstruktionen, die darauf abzielen, Sanktionen über Drittländer, Zwischenhändler oder verschachtelte Strukturen zu unterlaufen. Behörden prüfen genau, und die Beweislast liegt oft faktisch beim Unternehmen. Unsere Kanzlei vertritt und berät – präventiv und im laufenden Verfahren.
Prüfung von Lieferketten und Vertriebsstrukturen auf Umgehungsrisiken
Rechtliche Bewertung grenzüberschreitender Geschäftsmodelle
Beratung bei Behördenanfragen und laufenden Ermittlungen
Aufbau interner Kontrollmechanismen gegen Umgehungsrisiken

Wer das Umgehungsverbot unterschätzt, unterschätzt das Risiko. Unser Team steht Ihnen zur Seite, präventiv und im laufenden Verfahren.

Bereitstellungsverbot

Bereitstellungsverbot und Sanktionen – wissen Sie, was darunter fällt? Die meisten Unternehmen unterschätzen die Reichweite erheblich. Das Bereitstellungsverbot untersagt nicht nur den Warenverkauf an sanktionierte Personen. Es erfasst jede direkte oder indirekte Zurverfügungstellung von Geldern, Ressourcen und Dienstleistungen, unabhängig davon, ob ein Vertrag besteht.
Rechtliche Einordnung konkreter Geschäftsvorgängen auf Sanktionsrelevanz
Prüfung von Vertragsstrukturen auf Bereitstellungsverbote
Beratung zu Ausnahmen und Genehmigungsmöglichkeiten
Begleitung im Falle behördlicher Nachfragen
Wir helfen Ihnen und analysieren Ihre Sachverhalte und zeigen auf, wo Verstöße drohen.

Sanktionslisten prüfen: Ein Treffer reicht und das Geschäft steht still

Viele Unternehmen unterschätzen die Prüfung von Sanktionslisten und wie schnell ein nicht geprüfter Geschäftspartner zum Problem wird. Sanktionslisten werden täglich aktualisiert. Wer heute noch regelkonform handelt, kann morgen bereits einen Verstoß begehen, ohne es zu merken. Die Konsequenzen reichen von eingefrorenen Zahlungen bis zur persönlichen Haftung der Verantwortlichen.
Bewertung bestehender Screening-Prozesse
Aufbau rechtssicherer Prüfroutinen
Auswahl geeigneter Screening-Lösungen
Schulungen für Einkauf, Vertrieb und Finanzabteilung
Wir helfen, Prozesse aufzusetzen, die standhalten. Kontaktieren Sie uns, bevor es so weit kommt.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Sanktionsrecht umfasst staatliche oder überstaatliche (z.B. EU, UN, USA) Maßnahmen, die wirtschaftliche oder diplomatische Beschränkungen gegen Staaten, Organisationen oder Einzelpersonen verhängen, um bestimmte politische Ziele durchzusetzen. Es dient der Friedenssicherung, Terrorismusbekämpfung und Menschenrechtsdurchsetzung. Zu den wichtigsten Bereichen gehören:

1. Wirtschaftssanktionen: Handelsbeschränkungen, Investitionsverbote, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen.

2. Finanzsanktionen: Kontosperrungen, Transaktionsverbote, Vermögensfreisetzungspflichten.

3. Embargos: Umfassende Handels- und Wirtschaftsblockaden (z.B. Waffenembargos).

4. Reisebeschränkungen und Visasperren.

5. Sektorale Sanktionen: Gezielte Beschränkungen für bestimmte Wirtschaftssektoren (z.B. Energie, Banken).

Deutsche Unternehmen sind insbesondere durch EU-Sanktionen sowie extraterritorial wirkende US-Sanktionen (z.B. OFAC) betroffen.
Für deutsche Unternehmen sind vor allem folgende Sanktionsregime von Bedeutung:

1. EU-Sanktionen: Bindend für alle Mitgliedstaaten; aktuell u.a. gegen Russland, Belarus, Iran, Syrien und bestimmte Terrororganisationen.

2. US-Sanktionen: Besonders relevant bei US-Geschäftspartnern, US-Warenanteilen oder Dollar-Transaktionen (z.B. OFAC-Listungen).

3. UN-Sanktionen: Über EU-Verordnungen umgesetzt.

4. Nationale Sanktionen Deutschlands (z.B. Außenwirtschaftsverordnung, AWV).

Wichtige Embargos betreffen u.a. Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter, Technologietransfers sowie sanktionierte Länder und Personen. Ein laufendes Monitoring ist essenziell, da Sanktionslisten sich häufig ändern.
1. Screening von Geschäftspartnern: Regelmäßige Überprüfung von Kunden, Lieferanten und Vertragspartnern gegen aktuelle Sanktionslisten (z.B. EU-Listungen, OFAC-SDN-List).

2. Güterprüfung: Prüfen, ob exportierte/importierte Güter unter Embargos oder sektorale Beschränkungen fallen (z.B. Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter).

3. Transaktionsanalyse: Prüfung von Zahlungsströmen und Handelsrouten auf Berührungspunkte mit sanktionierten Ländern/Personen.

4. Nutzung von Screening-Tools und Datenbanken (z.B. BAFA-Listungen, EU-Sanktionskarte, kommerzielle Compliance-Software).

5. Interne Richtlinien: Implementierung eines Compliance-Management-Systems (CMS) mit regelmäßigen Schulungen und Risikobewertungen.
Im Zweifel sollte eine rechtliche Einschätzung durch eine auf Sanktionsrecht spezialisierte Kanzlei eingeholt werden.
Ja, rechtliche Beratung ist in folgenden Fällen dringend empfohlen:

1. Bei Verdacht auf Verstöße: Unverzügliche Prüfung, Meldung und Schadensbegrenzung sind entscheidend.

2. Vor Kontakt mit Behörden: z.B. BAFA, Zoll, Staatsanwaltschaft oder EU/US-Behörden.

3. Bei geplanten Geschäften mit Risikoländern: Vorabprüfung der Sanktionskonformität.

4. Nach Inkrafttreten neuer Sanktionen: Anpassung interner Compliance-Prozesse.

Sanktionsverstöße können zu schwerwiegenden Strafen (Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Reputationsschäden) führen und hier kann CREYDT.LAW Ihnen erstklassige, rechtssichere Beratung anbieten.

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