Zollrecht spielt im globalen Handel eine immer wichtigere Rolle. Wir beraten als Zollrecht Kanzlei Unternehmen in sämtlichen zollrechtlichen Angelegenheiten und vertreten Sie gegenüber Hauptzollämtern und Finanzgerichten.
Das Zollrecht umfasst insbesondere Themen wie die richtige Eintarifierung von Waren (Einreihung), den Zollwert, die Bedeutung von Codierungen in Zollanmeldungen sowie deren richtigen Verwendung, Antidumping- und Ausgleichzölle, Warenursprung und Präferenzen. Wir beraten auch zum Einfuhrumsatzsteuerrecht.
Zoll Beratung
Wir unterstützen Unternehmen gegenüber den Zollbehörden bei:
Jahrzehntelange
Erfahrung
Über 100 Jahre gebündelte Erfahrung für fundierte und verlässliche Beratung.
Interdisziplinäres
Arbeiten
Rechtliche Expertise, technisches Know-how und erfahrenes Projektmanagement im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Vielfach
ausgezeichnet
Anerkannte Exzellenz mit mehrfach prämierter Beratungsqualität auf nationaler und internationaler Ebene.
Zollprüfung: Vorbereitet sein, bevor das Hauptzollamt prüft
Die Zollprüfung liegt vor oder Sie wollen Schwachstellen erkennen, bevor der Zoll sie findet?
Das Hauptzollamt prüft rückwirkend bis zu drei Jahre: Tarifierung, Präferenznachweise, Dokumentation. Typische Fehler enden mit fünf- oder sechsstelligen Nachzahlungen, Zinsen und Bußgeldern. Als auf Zollrecht spezialisierte Kanzlei begleiten wir Unternehmen präventiv, akut und im Einspruchsverfahren.
Reaktionsfristen nach einer Prüfung sind eng. Wer zu spät handelt, verliert Spielraum. Sprechen Sie uns an.
Zolltarifnummer falsch? Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Die Zollprüfung liegt vor oder Sie wollen Schwachstellen erkennen, bevor der Zoll sie findet?
Das Hauptzollamt prüft rückwirkend bis zu drei Jahre: Tarifierung, Präferenznachweise, Dokumentation. Typische Fehler enden mit fünf- oder sechsstelligen Nachzahlungen, Zinsen und Bußgeldern. Als auf Zollrecht spezialisierte Kanzlei begleiten wir Unternehmen präventiv, akut und im Einspruchsverfahren.
Wer Fehler früh erkennt, kann korrigieren, bevor der Zoll es tut. Ein kurzer Check schützt vor langen Prüfungen.
Zollrechtliches Bußgeldverfahren: Bescheid erhalten - was jetzt?
Anhörung vom Hauptzollamt oder Bußgeldbescheid bereits im Haus? Zollrechtliche Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 30.000 EUR geahndet – bei Unternehmen nach § 30 OWiG deutlich mehr. Bei Vorsatzverdacht droht ein Strafverfahren nach §§ 370, 373 AO. Wir vertreten Unternehmen von der Anhörung bis zum Einspruchsverfahren und kennen die Spielräume, die das Verfahren bietet.
Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung – ohne Ausnahme. Handeln Sie, bevor sie abläuft.
AEO und vereinfachte Zollanmeldung: Vorteil nur mit stabilen Prozessen
Bewilligung beantragen oder sicherstellen, dass sie bestehen bleibt? AEO und SDE bedeuten weniger Kontrollen, schnellere Abfertigung und stärkere Marktposition. Aber nur, wenn interne Prozesse stimmen. Werden Meldepflichten vergessen, Fristen überschritten oder Strukturen nicht angepasst droht der Entzug der Bewilligung mit sofortiger operativer Wirkung. Wir begleiten von der Antragstellung bis zum laufenden Monitoring.
Eine Bewilligung ist keine Einmalleistung. Wer sie nicht aktiv pflegt, riskiert ihren Verlust – oft im ungünstigsten Moment.
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Es geht dabei vor allem um die korrekte Berechnung von Abgaben (Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer) und um die Einhaltung handelspolitischer Maßnahmen wie Anti-Dumping-Zölle. Ein rechtssicherer Umgang mit dem Zollrecht ist die Grundlage für eine wirtschaftliche und effiziente grenzüberschreitende Lieferkette.
1. Zollrecht ist fiskalisch und wirtschaftlich ausgerichtet. Es regelt, ob und welche Abgaben auf eine Ware anfallen und wie sie angemeldet wird.
2. Exportkontrolle ist sicherheitspolitisch motiviert. Sie prüft, ob eine sensible Ware überhaupt ausgeführt werden darf – unabhängig von Zollgebühren.
In der Praxis greifen beide ineinander: Bevor Sie zollrechtlich anmelden, müssen Sie exportkontrollrechtlich geprüft haben, ob Ihre Ausfuhr erlaubt ist. Eine umfassende Beratung zu beiden Gebieten ist daher empfehlenswert, um einerseits finanzielle Nachteile zu vermeiden und andererseits schwere rechtliche Risiken auszuschließen
1. Vor einer Betriebsprüfung durch den Zoll (Zollfahndung).
2. Bei Streitigkeiten mit der Zollbehörde, z. B. über die Höhe von Nachforderungen, die Einreihung Ihrer Ware oder den Warenursprung.
3. Bei der Beantragung einer verbindlichen Zollauskunft (BZA/BZT), die Ihnen für die Zukunft Rechts- und Planungssicherheit gibt.
4. Bei der Optimierung Ihrer Lieferkette, z. B. durch die Nutzung vereinfachter Zollverfahren oder die Anwendung von Präferenzregeln.
5. Im Akutfall, wie bei einer Beschlagnahme Ihrer Ware oder beim Erhalt eines Bußgeldbescheids.

